Das Problem
Sie sind Angestellter im Familienbetrieb eines Verwandten? Sie arbeiten als Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH? Sie leisten Monat für Monat Ihren Beitrag zur Sozialversicherung - im vollen Vertrauen auf Ihre Versicherungspflicht und Ihren späteren Leistungsanspruch?
Wussten Sie schon…
- …dass eine verbindliche Prüfung Ihrer Sozialversicherungspflicht durch den Leistungsträger erst im Leistungsfall stattfindet?
- …dass Sie im Falle Ihrer Arbeitslosigkeit vielleicht keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld haben?
- …dass Ihr Angestelltenverhältnis im Familienbetrieb eines Angehörigen zu einer nachträglichen Aufhebung Ihrer Versicherungspflicht führen kann?
Unser Wissen gibt Ihnen Recht!
Service-Hotline 030 / 83 22 94 43
Montag bis Freitag von 9-15 Uhr
Kontaktieren Sie uns noch heute und überzeugen Sie sich vom umfassenden Know-how unserer Experten!
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