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Das Problem

Sie sind Angestellter im Familienbetrieb eines Verwandten? Sie arbeiten als Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH? Sie leisten Monat für Monat Ihren Beitrag zur Sozialversicherung - im vollen Vertrauen auf Ihre Versicherungspflicht und Ihren späteren Leistungsanspruch?

Wussten Sie schon…

  • dass eine verbindliche Prüfung Ihrer Sozialversicherungspflicht durch den Leistungsträger erst im Leistungsfall stattfindet?
  • dass Sie im Falle Ihrer Arbeitslosigkeit vielleicht keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld haben?
  • dass Ihr Angestelltenverhältnis im Familienbetrieb eines Angehörigen zu einer nachträglichen Aufhebung Ihrer Versicherungspflicht führen kann?

Unser Wissen gibt Ihnen Recht!


Service-Hotline 030 / 83 22 94 43

Montag bis Freitag von 9-15 Uhr

Kontaktieren Sie uns noch heute und überzeugen Sie sich vom umfassenden Know-how unserer Experten!