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Über uns

Das deutsche Sozialrecht - in erster Linie eine enorm große Anzahl unüberschaubarer Gesetze und Verordnungen. Rechtliche Fragen zu diesem Bereich ergeben sich immer wieder, vor dem Hintergrund der aktuell geänderten Gesetzeslage hat sich der Beratungsbedarf eklatant erhöht.


Berufsgenossenschaften

Wie bin ich über die Berufsgenossenschaft abgesichert?

Verletzt - was jetzt?

In solchen Situationen fragt man sich:

  • welcher Arzt ist der richtige Ansprechpartner?
  • wer wickelt die Unfallmeldung ab?
  • wer meldet es der zuständige BG und der Versicherung?
  • wer ist mein vertrauter Ansprechspartner?

Fragen über Fragen, deren Antworten ConArtum in einem in sich geschlossenem Konzept ausgearbeitet hat, mit dem den Sportler/innen eine komplexe Betreuung angeboten wird. Unserer speziellen Kenntnisse und der hartnäckige Einsatz, machen uns zu dem Partner, mit dem Sie Ihre Ansprüche im Verletzungsfall uneingeschränkt geltend machen und durchsetzten können. Da diese Ansprüche nicht verjähren, können die Verfahren jederzeit wieder aufgenommen werden.


Das steht Ihnen zu!

ConArtum berät und betreut Personen jeder Nationalität, die für die Ausübung einer sportlichen Tätigkeit in Deutschland Entgelt beziehen. Sie unterliegen der Versicherungspflicht der gesetzlichenUnfallversicherung, dessen Träger die Berufsgenossenschaften sind. Die BG erfüllt Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Ein Arbeitsunfall ist ein körperlich schädigendes, zeitlich eng begrenztes Ereigniss, das mit einer versicherten Tätigkeit im ursächlichen Zusammenhang steht. Unsere Leistungen erfassen:

  • Sachleitungen
  • Medizinische Leistungen im Rahmen der Reha; die BG gewährt die Heilbehandlung bis das Ziel erreicht ist, z.B. ärztliche und zahnärzliche Behandlung (ambulant und stationär), Arznei- und Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel, Therapien, Pflege, erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) inspezialisierten Reha-Zentren.

  • Geldleistungen
  • Verletzungsgeld(längstens für 78 Wochen), Übergangsgeld bei beruflicher Rehabitation, Verletzungsrenten, bei Tod durch Arbeitsunfall ist Sterbegeld zu zahlen, sowie die erforderlichen Kosten der Überführung des Verstorbenen an den Bestattungsort und die Rente an die Hinterbliebenen.


Das können wir tun!

CON-ARTUM übernimmt die Beratungs-Betreuungstätigkeiten in Unfall- und Versicherungsfragen im bezahlen Sport. Diese sind vorallem:

  • versicherungstechnisches Verhalten im Verletzungsfall
  • formalmedizinische Besonderheit bei berufsgenossenschaftlichen Angelegenheiten
  • Meldung und formale Abwicklung mit der BG
  • Abwicklung mit der zuständigen Versicherung
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Service-Hotline 030 / 83 22 94 43

Montag bis Freitag von 9-15 Uhr

Kontaktieren Sie uns noch heute und überzeugen Sie sich vom umfassenden Know-how unserer Experten!